Vorgeburtliche Anmeldung - Krankenkasse
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Unterschied
Unterschiede zwischen Schulmedizin und Alternativmedizin
Ihr ungeborenes Kind können Sie schon vor der Geburt bei der Krankenkasse anmelden. Das hat zahlreiche Vorteile. Tiptop erklärt Ihnen die vorgeburtliche Anmeldung.
Ihr ungeborenes Kind bei der Krankenkasse anmelden
Wer in der Schweiz wohnt, muss eine Grundversicherung abschliessen. Das gilt auch für neugeborene Kinder. Sie müssen Ihr Kind bei einer Krankenkasse anmelden. Dies ist bereits vor der Geburt sinnvoll. Am besten melden Sie Ihr Kind zwischen dem 4. und spätestens 8. Schwangerschaftsmonat bei der Krankenkasse an.
Informieren Sie sich hier frühzeitig über die Krankenversicherung Ihres Kindes und überlegen sich, welche Zusatzversicherungen für das Baby sinnvoll sind.
Es gibt viele Gründe für eine vorgeburtliche Anmeldung
Dies gilt auch für neugeborene Kinder. Sie müssen Ihr Kind bei einer Krankenkasse anmelden. Das macht schon vor der Geburt Sinn. Am besten melden Sie Ihr Kind spätestens zwischen dem 4. und 8. an. Monat der Schwangerschaft bei der Krankenkasse.
Gründe für die Anmeldung der Eltern
Schutz von Anfang an
Melden Sie Ihr Kind erst nach der Geburt an, ist es bei der Grundversicherung rückwirkend ab dem Geburtstag versichert. Das ist bei Zusatzversicherungen nicht so. Wenn Sie Zusatzversicherungen vor der Geburt abschliessen, gilt der Schutz per Geburtsdatum.
Sonderrabatte
Manche Krankenkassen offerieren Zusatzversicherungen mit Rabatten, wenn das Baby vor der Geburt angemeldet wurde. Manche Krankenversicherungen bieten die Kosten für den ersten Lebensmonat. Es ist auch möglich, eine kostenlose Zahnzusatzversicherung in den ersten drei Lebensjahren des Kindes zu erhalten.
Mehr Zeit für das Kind
Die Zeit nach der Geburt ist wundervoll aber auch streng. Wenn die formelle Anmeldung bei der Krankenkasse bereits erledigt ist, haben Sie mehr Zeit für sich und Ihr Baby.
Zusatzversicherung für alle Fälle
Im Gegensatz zur Grundversicherung haben Zusatzversicherungen keine Aufnahmepflicht. Diese können den Versicherungsantrag für das Kind ohne Angabe von Gründen ablehnen. Wird ein Kind krank geboren, kann der Abschluss einer Zusatzversicherung schwierig sein. Deshalb empfiehlt es sich schon vor der Geburt eine Zusatzversicherung abzuschliessen. Eine Gesundheitsprüfung für eine Aufnahme in die Zusatzversicherung mit der Beantwortung vieler Fragen entfällt dann meist. Halbprivate und private Spitalzusatzversicherungen sind davon oft ausgenommen. Der Abschluss wird erst nach der Geburt mit einer Gesundheitsprüfung möglich. Eine vorgeburtliche Anmeldung ist vor allem bei Geburtsgebrechen sinnvoll. Wenn die Invalidenversicherung Behandlungskosten bis zum 20. Lebensjahr bezahlt, übernimmt danach die Krankenkasse. Eine Zusatzversicherung bezahlt zusätzliche Behandlungen, die von der Grundversicherung nicht abgedeckt sind.
Vorgeburtliche Anmeldung
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- Bestellen Sie Offerten und entscheiden Sie sich für die passende Offerte.
- Füllen Sie die Offerte aus und senden Sie die Unterlagen an die Krankenkasse.
- Nach der Geburt können Sie das genaue Geburtsdatum und den Namen des Kindes der Krankenkasse nachmelden. Das funktioniert meist telefonisch oder schriftlich. Anschliessend ist die Versicherung gültig und Sie erhalten die Dokumente für Ihr Kind.