Zahnversicherung

Zahnversicherung Krankenkasse

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FAQ's

Die Grundversicherung übernimmt nur in bestimmten Fällen die Kosten für Zahnbehandlungen. Hier erhalten Sie einen kurzen Überblick, welche Behandlungen die Grundversicherung übernimmt. Erfahren Sie auch mehr über die Zusatzversicherung.

Je nach Situation bezahlt die Grundversicherung die Kosten für den Zahnarzt. Für die meisten Fälle muss aber zusätzlich bei der Krankenkasse eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen werden.

 
  • Die obligatorisches Grundversicherung beschränkt sich auf zahnärztliche Behandlungen, wenn schwere, nicht vermeidbare Erkrankungen des Kausystems oder schwere Allgemeinerkrankungen von Ärzten diagnostiziert wurden.
  • Zahnstellungskorrekturen mit Spangen oder Brackets sind oft nicht gedeckt.
  • Dentalhygiene und Zähne flicken werden im Normalfall nicht durch die Grundversicherung gedeckt.
  • Ein frühzeitiger Abschluss einer Zahnzusatzversicherung kann sich lohnen, weil sich viele Krankenkassen nur dann an den Kosten einer Zahnstellungskorrektur beteiligen, wenn diese erst nach Versicherungsabschluss diagnostiziert wird. Einige Krankenkassen verlangen zudem eine Karenzfrist von einigen Monaten bis zu 3 Jahren. Es lohnt sich, eine Zusatzversicherung für ambulante Leistungen abzuschliessen, bevor ein Kind ein ärztliches Attest benötigt. Ein solches verlangen alle Versicherer ab einem bestimmten Alter, manche bereits nach dem 3. Geburtstag.
  • Für Zahnkorrekturen für Kinder und Jugendliche kommen ambulante Krankenpflegezusätze auf. Ein Vergleich der Zusatzversicherungen ist nötig, da sich die Leistungen von Kasse zu Kasse markant unterscheiden. Je nach Versicherung werden nur 50 bis 80 Prozent der Zahnbehandlungskosten vergütet.
  • Die Prämienkosten bewegen sich bis zu 20 Franken pro Monat und Kind. Bei einigen Krankenkassen muss ein separater Abschluss einer individuellen Zahn-Zusatzversicherung vorliegen.