Neu in der Schweiz Krankenkasse
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Neu in der Schweiz
Jede Person, die in der Schweiz wohnt, muss eine obligatorische Krankenpflegeversicherung abschliessen.
Jedes Familienmitglied kann sich einzeln bei einer Krankenkasse versichern lassen. Wenn Sie sich bei der Einwohnerkontrolle angemeldet haben, bleiben Ihnen für die Anmeldefrist 3 Monate Zeit, um die obligatorische Krankenversicherung abzuschliessen. Bei einer Anmeldung innerhalb dieser Frist sind Sie ab Datum der Wohnsitznahme versichert. Ebenfalls auf diesen Termin müssen die Prämien rückwirkend bezahlt werden. Verpassen Sie den Termin, gilt der Versicherungsschutz erst ab Beitritt. Ausserdem wird für die verzögerte Anmeldung eine Gebühr verrechnet.